Ihr Süßigkeiten-Foto auf Baklava7
Her mit dem süßen Foto
Sind Sie Hobby-Fotograf? Dann setzen Sie doch einmal Ihre Süßigkeit oder Dessert in Szene und belichten es ab. Wir sind vor allem an Aufnahmen interessiert, die Spezialitäten eines Landes oder einer bestimmten Region darstellen. Es ist dabei egal, ob es sich um ein selbstgebackenes oder gekauftes Produkt handelt und ob Sie mit einer Profi-Kamera oder einfach mit einem herkömmlichen Smartphone fotografieren. Das Ergebnis zählt! Lassen sie Ihrer Kreativität freien Lauf und senden Sie Ihr Foto an fotos@baklava7.de.
Falls wir eines Ihrer Fotos auf Baklava7 einstellen*, bedanken wir uns mit einem Baklava7-Gutschein in Höhe von 10 €** bei Ihnen!
Tipps für gute Fotos
Das Licht ist das A und O von jeder (Foto)aufnahme. Nicht umsonst heißt es in der Umgangssprache „ablichten“. Damit Ihr abfotografiertes Dessert oder Ihre Süßigkeit frisch und lebendig aussieht, müssen Sie für ausreichend Licht sorgen. Wir empfehlen Ihnen, möglichst das Tageslicht dafür zu nutzen. Wie wäre es zum Beispiel vor dem Fenster? Sie sollten dabei darauf achten, dass Ihr Objekt seitlich im Schatten steht. Das Tageslicht sollte gleichmäßig Ihr Objekt belichten. Reicht das nicht aus? Dann verwenden Sie zusätzlich eine weitere, künstliche Lichtquelle. Es ist oft von Vorteil eine indirekte Lampe zu benutzen. Unbedingt zu vermeiden ist Blitzlicht. Denn hierdurch wirkt Ihr Nachtisch unecht und vor allem unappetitlich.
Wenn Sie für ausreichendes Licht gesorgt haben, sollten Sie sich über die Gestaltung Ihrer Aufnahme Gedanken machen. Wie? Das ist Ihnen überlassen. Es gibt nichts Falsches oder Richtiges, allerdings sollte das zu fotografierende Produkt scharf zu erkennen sein.
In den folgenden Artikeln finden Sie viele Tipps und Tricks von Experten für perfekte Fotos:
1) Neun Grundlagen-Tipps für Hobby-Fotografen
2) Smartphone-Fotografie 10 Tipps für bessere Bilder
3) Zehn Grundregeln für gute Food-Fotografie
* Bei Übertragung aller Nutzungsrechte des Fotos an Baklava7
** bei einem Mindestbestellwert von 50 Euro, 12 Monate ab dem Erstellungstag gültig, kein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheinwertes
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